Vermeiden Sie Ordnungswidrigkeiten

Unser Tipp: Ermitteln Sie den möglichen Handlungsbedarf, um den Anforderungen der DGUV-Vorschrift 3 und 4 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel gerecht zu werden.

Sie vermeiden so Ordnungswidrigkeiten und die damit möglicherweise verbundenen strafrechtlichen Folgen.

Hinterfragen Sie selbstkritisch:

  • Finden regelmäßig die Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln durch befähigte Personen (Elektrofachkräfte) und unter Beachtung der elektrotechnischen Regeln statt?
  • Existieren für alle elektrischen Betriebsmittel die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen?
  • Werden die Prüfungen ausreichend dokumentiert und sind die Messergebnisse den einzelnen Betriebsmitteln (Prüflingen) z.B. durch ein Inventarlabel zuzuordnen?
  • Sind die Prüffristen so bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, in jedem Fall rechtzeitig festgestellt werden können?
  • Werden die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben?

 

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